Schallschutz
Da der Schallschutz und das damit verbundene Bedürfnis nach Ruhe einen immer größeren Stellenwert einnimmt, planen wird für Gebäude des Hochbaus ebenfalls den konstruktiven Schallschutz nach DIN 4109.
Seit der Eintragung bei der Ingenieurkammer Hessen geführten Liste als Nachweisberechtigter für Schallschutz sind wir ohne weitere Prüfung für alle Gebäudeklassen der Hessischen Bauordnung befugt ebenfalls Abnahmen durchzuführen und baurechtlich zu zertifizieren.